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Einnahmen aus Solaranlage auf Altersrente anrechenbar

2016-02-28 13:17

wie der Berliner Tagesspiegel am 27.02.2016 berichtet, werden Einnahmen aus Solaranlagen auf die Altersrente angerechnet. Wer dadurch die sogenannte Hinzuverdienstgrenze überschreitet, muss im schlimmsten Fall sogar bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstatten. Die Erkenntnis: wer glaubt die Erzeugung von Strom durch Sonnenenergie zahlt sich aus, wird ggf. spätestens beim Eintritt ins Rentenalter bestraft.

ab 01. Mai 2015 Umsetzung der Ordnungsstrafen

2015-05-01 15:18

Heute, am 01. Mai 2015, ist es soweit. Was zuvor als lästiges Übel, nämlich die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung, betrachtet und mit Tricks umgangen wurde, kann nun für Verkäufer, Vermieter und Makler teuer werden. Mit Ordnungsstrafen bis zu 15.000 € muss gerechnet werden, wer schon in seiner Annonce die erforderlichen Angaben nicht benennt. Findige Rechtsanwälte werden sicher die Immobilienangebote durchforsten und Abmahnungen schreiben. Dabei ist der erforderliche Ausweis gar nicht so teuer. Ich biete ihn zum Beispiel als umfangreichen Bedarfsausweis ab 295 € zzgl. MwSt. an.