Ab dem 01.06.2023 sollen Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen bei Neubauvorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Kreditbeträge sind bis maximal 240.000 € pro Familie geplant. Um jeweils 10.000 € erhöht sich die Einkommensschwelle bei jedem weiteren Kind. (Quelle: Rheinische Post 01.06.2023)
Wohnflächenabweichung - die 10-prozentige Toleranzgrenze gilt generell nicht mehr
2023-05-25 09:24
Für Wohnflächenabweichungen gilt nicht mehr generell eine 10-prozentige Toleranzgrenze. Bei Mietererhöhungen gilt die tatsächliche Wohnfläche, egal, welche Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, und egal, wie hoch die prozentuale Abweichung ist. BGH vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 –
Für eine Überprüfung Ihrer Wohnfläche bzw. Anfertigen einer Wohnflächenberechnung stehe ich gern zur Verfügung.