Der Verband Haus & Grund Rheinland weist darauf hin, dass Eigentümer, die sich vor zehn Jahren ein Bestandsgebäude gekauft oder neu vermietet haben, in diesem Jahr sich ggf. um einen neuen Energieausweis kümmern müssen. Hintergrund ist die Tatsache, dass Energieausweise nur 10 Jahre gültig sind. Die neuen Energieausweise müssen zudem die Effizienzklasse (A+ bis H) angeben und eine Registriernummer enthalten. Ergänzend füge ich hinzu, dass es sich nicht nur um vor 10 Jahren gekaufte Bestandsgebäude handelt, sondern auch um die damals neu erstellten Gebäude. Ein aktueller und gültiger Energieausweis ist bei jedem Verkauf oder Vermietung erforderlich!
ab 01. Mai 2015 Umsetzung der Ordnungsstrafen
2015-05-01 15:18
Heute, am 01. Mai 2015, ist es soweit. Was zuvor als lästiges Übel, nämlich die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung, betrachtet und mit Tricks umgangen wurde, kann nun für Verkäufer, Vermieter und Makler teuer werden. Mit Ordnungsstrafen bis zu 15.000 € muss gerechnet werden, wer schon in seiner Annonce die erforderlichen Angaben nicht benennt. Findige Rechtsanwälte werden sicher die Immobilienangebote durchforsten und Abmahnungen schreiben. Dabei ist der erforderliche Ausweis gar nicht so teuer. Ich biete ihn zum Beispiel als umfangreichen Bedarfsausweis ab 295 € zzgl. MwSt. an.