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Keine nachträglichen Ansprüche für Käufer

2019-04-04 15:23

Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss immer von einem Notar beurkundet werden. Damit können Käufer später Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen, erklärt die Notarkammer Berlin. Alle Eigenarten der Immobilie wie die Wohnfläche, die sich nur aus Exposés ergeben, aber nicht vertraglich festgehalten werden, berechtigen nicht zu nachträglichen Ansprüchen. Alle Umstände, Eigenschaften und Merkmale sollten mit dem Notar im Vorfeld erörtert werden. dpa