Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse hat den Bundesrat passiert.
Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, soll bei den Kosten dafür in Zukunft das Prinzip gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“