Berlin – Aus Gründen des Milieuschutzes kann es zulässig sein, die Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen zu verbieten. So versagte das Bezirksamt einer Eigentümerin, zwei 53 m² bzw. 35 m² große Wohnungen im Bereich Barbarossaplatz/Bayerischer Platz in Berlin-Schöneberg zu vereinen – zu Recht, so das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 19 K125.15). Für das Gebiet besteht eine Erhaltungsverordnung. sta
Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019
Studenten
2019-06-08 10:27
Kündigungsverzicht: Klausel unwirksam
Karlsruhe – Laut Bundesgerichtshof ist ein formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht in einem Vertrag über ein von einem Studenten am Studienort angemietetes Zimmer unwirksam (Az. VIII ZR 307/08). Der Kündigungsausschluss habe ihn unangemessen benachteiligt. Ausbildungsbedingt müssten Studenten flexibel sein, was Unwägbarkeiten und Erfordernisse wie Auslandsaufenthalte betreffe. BM
Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019