Berlin – Jeder, der eine Wohnung vom Bauträger kauft, hat das Recht auf die Bauabnahme. Darauf macht der Bauherren-Schutzbund (BSB) aufmerksam. Käufer können dabei sowohl Mängel in ihrem Wohnraum als auch in gemeinschaftlichen Bereichen, zum Beispiel Treppenhaus, geltend machen. Vertragliche Regelungen, wonach zwei Käufer der Eigentümerversammlung mit dem Verwalter für alle Erwerber das Gemeinschaftseigentum abnehmen, sind unwirksam. Dpa
Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019
Planung
2019-06-08 10:23
Hauskauf nicht zu lange aufschieben
Frankfurt/Main
Wer überlegt, sich eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, sollte den Plan nicht zu lange aufschieben. Wenn Sie jetzt 2 Jahre warten, um Eigenkapital anzusparen, müssen Sie unter Umständen 20.000 oder 30.000 € mehr für dasselbe Objekt zahlen, sagte Max Herbst von der unabhängigen FMH-Finanzberatung. Die Zeit, in der Geld angespart wird, fehlt hinterher für die Tilgung. dpa
Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019