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Nach 25 Jahren gilt die Küche als abgewohnt

2018-12-07 16:48

Hat der Mieter die Wohnung ursprünglich mit einer hochwertigen Einbauküche angemietet und die Küche ist nach 20 Jahren noch funktionsfähig, einzelne technische Geräte aber erneuerungsbedürftig, muss der Mieter nicht dulden, dass eine neue, aber nicht gleichwertige Einbauküche eingebaut wird. Er kann jedoch verlangen, dass die nicht mehr funktionierenden Geräte ausgetauscht werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Nach spätestens 25 Jahren - abhängig vom Anschaffungswert – gilt eine Küche als verbraucht. Nach dieser Zeit hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr, wenn der Mieter etwas beschädigt.

Fundstelle: Mietermagazin 11/2018 des Berliner Mietervereins

Architekt haftet bei Kostenüberschreitung

2018-12-07 16:34

Frankfurt. Wenn jemand ein Haus mit einem Architekten baut und ein festes Budget vereinbart, haftet der Architekt auf Schadenersatz, wenn das Budget nicht eingehalten wird. Das besagt ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 11 U71/14), wie die „Immobilien-Zeitung“ berichtet. Der Architekt argumentierte, die Steigerung beruhte auf der Baupreisentwicklung und Firmenauslastung. Die Richter urteilten aber, ein Hinweis auf die Marktentwicklung reiche nicht.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 17.11.2018