Balkone, Terrassen und Wintergärten gehen nur zu einem Viertel in die Wohnfläche ein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit der Praxis einen Riegel vorgeschoben, diese Flächen zur Hälfte anzusetzen. Viele Privatvermieter wendeten die entsprechende Verordnung falsch an, befanden die Richter (Az.: 18 S 308/13). Geklagt hatte ein Mieter, der eine Mieterhöhung für seine 94,5 qm erhielt. Tatsächlich wohnt er jedoch nur auf 84 qm Wohnfläche (Artikel aus Berliner Morgenpost vom 17.03.2018).
Wertverlust
2018-09-05 13:57
Ein Nießbrauchrecht mindert den Wert einer Immobilie mit Folgen für Erbfälle, urteilte das Landgericht Kiel (Az.: 12 O 82/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Vei der Berechnung des für den Pflichtteil maßgeblichen Nachlasswerts ist das Nießbrauchrecht wertmindernd zu berücksichtigen. Das gilt auch, wenn die Beklagte als Alleinerbin Nießbrauchberechtigte ist. Vererbt wurde ein mit Nießbrauchrecht belastetes Grundstück.