Viele Hausbesitzer müssen ihre obersten Geschossdecken oder Dächer bis Ende 2015 dämmen, wenn diese nicht die Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen. Die Dämmpflicht betrifft laut Verordnung die obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen. Dabei ist es egal, ob der Boden begehbar ist oder nicht. Damit gilt die Regelung auch für Spitzböden. Die Investitionskosten fördert die KfW mit einem Zuschuss von 10%.
Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse hat den Bundesrat passiert.
Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, soll bei den Kosten dafür in Zukunft das Prinzip gelten: „Wer bestellt, bezahlt.“