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Was ändert sich in 2024?

2023-12-28 13:46

Heizungsgesetz (GEG 2024) tritt in Kraft

Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Heizungsgesetz, das im Januar in Kraft tritt, gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal nichts, sie können (bis 2044) weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen - also etwa Erdgas - betrieben wird, muss sich vorab verpflichtend beraten lassen. Einen guten Überblick über die neuen Regelungen bietet der Heizungswegweiser der Bundesregierung. Quelle: Tagesschau.de

Preise für Wohnimmobilien, 3. Quartal 2023: -10,2% zum Vorjahresquartal

2023-12-28 10:49

Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 22. Dezember 2023 (Auszug) sinken die Preise für Wohnimmobilien weiter. Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser fallen im Vergleich zum Vorjahresquartal stärker als Preise für Wohnungen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind die Wohnimmobilienpreise im 3. Quartal 2023 sowohl in den ländlichen als auch in den städtischen Regionen im Durchschnitt weiter gesunken. Dabei gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser durchweg stärker zurück als die Preise für Eigentumswohnungen. So fielen beispielsweise in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 12,4 %, während Eigentumswohnungen 5,6 % günstiger als im Vorjahresquartal waren. In den Top-7-Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorjahresquartal um 12,7 % zurück, für Eigentumswohnungen musste 9,1 % weniger gezahlt werden.