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Grundsteuerreform angelaufen

2022-08-17 10:38

Bundesweit können seit dem 01. Juli 2022 die Grundsteuerwerterklärungen für Grundstücke bei dem zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Abgabefrist ist der 31. Oktober 2022.

Auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de sind Informationen für private Eigentümer zusammengetragen. Auf Webseite informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de finden Sie unter anderem den Bodenrichtwert zu Ihrem Grundstück.

Für einfache Sachverhalte, wie z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen kann die Grundsteuererklärung für Privateigentum auf der Webseite grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de genutzt werden.

Die Angaben sind auszugsweise der Zeitschrift Blickpunkt Potsdam vom 06.08.2022 entnommen.

Der Bodenrichtwert ist in der Regel leicht zu ermitteln (informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de oder Boris-brandenburg.de oder BORIS Berlin)

Schwieriger kann sich die Angabe der Wohnfläche gestalten. So erlebe ich immer wieder, dass für ein Gebäude oder eine Wohnung unterschiedliche Wohnflächenangaben vorliegen.

Sofern Sie die Wohnfläche Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung gar nicht kennen oder Zweifel an der tatsächlichen Wohnfläche vorliegen, kann ich Ihnen meine Unterstützung anbieten.

KfW-Förderstopp aufgehoben

2022-03-30 06:22