Viele Hausbesitzer müssen ihre obersten Geschossdecken oder Dächer bis Ende 2015 dämmen, wenn diese nicht die Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen. Die Dämmpflicht betrifft laut Verordnung die obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen. Dabei ist es egal, ob der Boden begehbar ist oder nicht. Damit gilt die Regelung auch für Spitzböden. Die Investitionskosten fördert die KfW mit einem Zuschuss von 10%.