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Keine nachträglichen Ansprüche für Käufer

2019-04-04 15:23

Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss immer von einem Notar beurkundet werden. Damit können Käufer später Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen, erklärt die Notarkammer Berlin. Alle Eigenarten der Immobilie wie die Wohnfläche, die sich nur aus Exposés ergeben, aber nicht vertraglich festgehalten werden, berechtigen nicht zu nachträglichen Ansprüchen. Alle Umstände, Eigenschaften und Merkmale sollten mit dem Notar im Vorfeld erörtert werden. dpa

Bodenrichtwerte Berlin Brandenburg

2019-04-04 15:16

Kürzlich wurden die aktuellen Bodenrichtwerte für Berlin zum 01.01.2019 und für Brandenburg zum 31.12.2018 veröffentlicht. Sie können im Internet selbst den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück nachsehen. Geben Sie als Suchbegriff z.B. BORIS Berlin und BORIS Brandenburg ein.