Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg
Willkommen,
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?
Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?
Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?
Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.
Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.
Rufen Sie doch einfach an und schildern Sie, worum es geht. Oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.
Meine Leistungen im Überblick
Grundsteuerreform angelaufen
Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung
Bundesweit können seit dem 01. Juli 2022 die Grundsteuerwerterklärungen für Grundstücke bei dem zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Abgabefrist ist der 31. Oktober 2022.
Auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de sind Informationen für private Eigentümer zusammengetragen. Auf Webseite informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de finden Sie unter anderem den Bodenrichtwert zu Ihrem Grundstück.
Für einfache Sachverhalte, wie z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen kann die Grundsteuererklärung für Privateigentum auf der Webseite grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de genutzt werden.
Die Angaben sind auszugsweise der Zeitschrift Blickpunkt Potsdam vom 06.08.2022 entnommen.
Der Bodenrichtwert ist in der Regel leicht zu ermitteln (informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de oder Boris-brandenburg.de oder BORIS Berlin)
Schwieriger kann sich die Angabe der Wohnfläche gestalten. So erlebe ich immer wieder, dass für ein Gebäude oder eine Wohnung unterschiedliche Wohnflächenangaben vorliegen.
Sofern Sie die Wohnfläche Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung gar nicht kennen oder Zweifel an der tatsächlichen Wohnfläche vorliegen, kann ich Ihnen meine Unterstützung anbieten.