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Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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2018

Nach 25 Jahren gilt die Küche als abgewohnt

Hat der Mieter die Wohnung ursprünglich mit einer hochwertigen Einbauküche angemietet und die Küche ist nach 20 Jahren noch funktionsfähig, einzelne technische Geräte aber erneuerungsbedürftig, muss der Mieter nicht dulden, dass eine neue, aber nicht gleichwertige Einbauküche eingebaut wird. Er kann jedoch verlangen, dass die nicht mehr funktionierenden Geräte ausgetauscht werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Nach spätestens 25 Jahren - abhängig vom Anschaffungswert – gilt eine Küche als verbraucht. Nach dieser Zeit hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr, wenn der Mieter etwas beschädigt.

Fundstelle: Mietermagazin 11/2018 des Berliner Mietervereins

Architekt haftet bei Kostenüberschreitung

Frankfurt. Wenn jemand ein Haus mit einem Architekten baut und ein festes Budget vereinbart, haftet der Architekt auf Schadenersatz, wenn das Budget nicht eingehalten wird. Das besagt ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 11 U71/14), wie die „Immobilien-Zeitung“ berichtet. Der Architekt argumentierte, die Steigerung beruhte auf der Baupreisentwicklung und Firmenauslastung. Die Richter urteilten aber, ein Hinweis auf die Marktentwicklung reiche nicht.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 17.11.2018

Rat für Mieter

Melanie A. fragt: Stimmt das? Ich wohne in einem der 51 Berliner Milieuschutzgebiete, wo man vor Eigenbedarfskündigungen besonders geschützt ist. Ein Nachbar meint, außerhalb der Milieuschutzgebiete gelte eine längere Kündigungssperrfrist.

Der Berliner Mieterverein antwortet: Ja und nein. In den Milieuschutzgebieten muss der Bezirk eine Umwandlung nur genehmigen, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, innerhalb von 7 Jahren Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern. Die an sich zehnjährige Kündigungssperrfrist für den Erwerber verringert sich dann allerdings auf fünf Jahre (§ 172 Abs. 4 Nr. 6 Baugesetzbuch). Die Mieter sind natürlich nicht verpflichtet zu kaufen. Sieben Jahre Verkaufsverbot an Dritte und fünf Jahr Kündigungssperrfrist macht insgesamt zwölf Jahre Schutz, zwei Jahre mehr als außerhalb von Milieuschutzgebieten. Nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist muss man nur noch fünf statt zehn Jahre mit der Eigenbedarfskündigung warten.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 03.11.2018

Haus des Mannes kann verwertet werden

Münster – Bevor eine Heimbewohnerin Pflegewohngeld gewährt bekommt, muss sie ihr Vermögen offenlegen, und ggf. wird es dann verwertet. Dazu kann auch eine Immobilie des Ehemannes gehören, sofern das Ehepaar nicht getrennt ist. Das zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 12 A 3076/15). Aus Sicht der Richter stellt die Berücksichtigung des Hauses als verwertbares Vermögen keine unzumutbare Härte dar.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 24.11.2018.

Was lernen wir daraus? Die eigene Immobilie, eventuell als Altersvorsorge gedacht, wird einem dann wieder genommen, sobald die Kosten für die Pflege aus eigener Kraft nicht bestritten werden können.

Wohnfläche

Balkone, Terrassen und Wintergärten gehen nur zu einem Viertel in die Wohnfläche ein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit der Praxis einen Riegel vorgeschoben, diese Flächen zur Hälfte anzusetzen. Viele Privatvermieter wendeten die entsprechende Verordnung falsch an, befanden die Richter (Az.: 18 S 308/13). Geklagt hatte ein Mieter, der eine Mieterhöhung für seine 94,5 qm erhielt. Tatsächlich wohnt er jedoch nur auf 84 qm Wohnfläche (Artikel aus Berliner Morgenpost vom 17.03.2018).