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Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

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2023

Was ändert sich in 2024?

Heizungsgesetz (GEG 2024) tritt in Kraft

Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Heizungsgesetz, das im Januar in Kraft tritt, gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal nichts, sie können (bis 2044) weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen - also etwa Erdgas - betrieben wird, muss sich vorab verpflichtend beraten lassen. Einen guten Überblick über die neuen Regelungen bietet der Heizungswegweiser der Bundesregierung. Quelle: Tagesschau.de

Preise für Wohnimmobilien, 3. Quartal 2023: -10,2% zum Vorjahresquartal

Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 22. Dezember 2023 (Auszug) sinken die Preise für Wohnimmobilien weiter. Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser fallen im Vergleich zum Vorjahresquartal stärker als Preise für Wohnungen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind die Wohnimmobilienpreise im 3. Quartal 2023 sowohl in den ländlichen als auch in den städtischen Regionen im Durchschnitt weiter gesunken. Dabei gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser durchweg stärker zurück als die Preise für Eigentumswohnungen. So fielen beispielsweise in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 12,4 %, während Eigentumswohnungen 5,6 % günstiger als im Vorjahresquartal waren. In den Top-7-Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorjahresquartal um 12,7 % zurück, für Eigentumswohnungen musste 9,1 % weniger gezahlt werden.

Preise für Wohnimmobilien, 2. Quartal 2023 (vorläufig)

Gemäß Pressemitteilung vom 22.09.2023 des Statistischen Bundesamtes (Auszüge) haben sich die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im 2. Quartal 2023 um durchschnittlich 9,9% gegenüber dem 2. Quartal 2022 verringert.

Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind die Wohnimmobilienpreise sowohl in den ländlichen als auch in den städtischen Regionen im Durchschnitt weiter gesunken. Am geringsten waren die Rückgänge in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen. Hier waren Eigentumswohnungen 7,0 % günstiger als im 2. Quartal 2022, Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten 8,1 % weniger. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 fielen die Preise in den dünn besiedelten Kreisen für Eigentumswohnungen um 2,1 %, während die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser leicht um 0,7 % stiegen. 

In den Top-7-Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) gingen die Preise für Eigentumswohnungen gegenüber dem Vorjahresquartal um 9,8 % zurück, für Ein- und Zweifamilienhäuser musste 12,6 % weniger gezahlt werden. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 fielen in den Metropolen die Preise für Eigentumswohnungen um 2,1 % und für Ein- und Zweifamilienhäuser um 2,4 %. 

Preise für Wohnimmobilien im 1. Quartal 2023 um 6,8% gegenüber dem Vorjahr gefallen

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 um durchschnittlich 6,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der stärkste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Im Vergleich zum 4. Quartal 2022 waren Wohnimmobilien im 1. Quartal 2023 durchschnittlich 3,1 % günstiger. Ausschlaggebend für den Rückgang der Kaufpreise dürfte weiterhin eine gesunkene Nachfrage infolge gestiegener Finanzierungskosten und der anhaltend hohen Inflation sein. (Quelle: destatis.de)

Neue Förderung für Neubauten

Ab dem 01.06.2023 sollen Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen bei Neubauvorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Kreditbeträge sind bis maximal 240.000 € pro Familie geplant. Um jeweils 10.000 € erhöht sich die Einkommensschwelle bei jedem weiteren Kind. (Quelle: Rheinische Post 01.06.2023)