Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

Willkommen,

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

Rufen Sie doch einfach an und schildern Sie, worum es geht. Oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.

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April 2019

Keine nachträglichen Ansprüche für Käufer

Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss immer von einem Notar beurkundet werden. Damit können Käufer später Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen, erklärt die Notarkammer Berlin. Alle Eigenarten der Immobilie wie die Wohnfläche, die sich nur aus Exposés ergeben, aber nicht vertraglich festgehalten werden, berechtigen nicht zu nachträglichen Ansprüchen. Alle Umstände, Eigenschaften und Merkmale sollten mit dem Notar im Vorfeld erörtert werden. dpa

Bodenrichtwerte Berlin Brandenburg

Kürzlich wurden die aktuellen Bodenrichtwerte für Berlin zum 01.01.2019 und für Brandenburg zum 31.12.2018 veröffentlicht. Sie können im Internet selbst den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück nachsehen. Geben Sie als Suchbegriff z.B. BORIS Berlin und BORIS Brandenburg ein.