Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

Willkommen,

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

Rufen Sie doch einfach an und schildern Sie, worum es geht. Oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.

Unverbindlich anfragen

Rat für Mieter

Melanie A. fragt: Stimmt das? Ich wohne in einem der 51 Berliner Milieuschutzgebiete, wo man vor Eigenbedarfskündigungen besonders geschützt ist. Ein Nachbar meint, außerhalb der Milieuschutzgebiete gelte eine längere Kündigungssperrfrist.

Der Berliner Mieterverein antwortet: Ja und nein. In den Milieuschutzgebieten muss der Bezirk eine Umwandlung nur genehmigen, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, innerhalb von 7 Jahren Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern. Die an sich zehnjährige Kündigungssperrfrist für den Erwerber verringert sich dann allerdings auf fünf Jahre (§ 172 Abs. 4 Nr. 6 Baugesetzbuch). Die Mieter sind natürlich nicht verpflichtet zu kaufen. Sieben Jahre Verkaufsverbot an Dritte und fünf Jahr Kündigungssperrfrist macht insgesamt zwölf Jahre Schutz, zwei Jahre mehr als außerhalb von Milieuschutzgebieten. Nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist muss man nur noch fünf statt zehn Jahre mit der Eigenbedarfskündigung warten.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 03.11.2018

Haus des Mannes kann verwertet werden

Münster – Bevor eine Heimbewohnerin Pflegewohngeld gewährt bekommt, muss sie ihr Vermögen offenlegen, und ggf. wird es dann verwertet. Dazu kann auch eine Immobilie des Ehemannes gehören, sofern das Ehepaar nicht getrennt ist. Das zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 12 A 3076/15). Aus Sicht der Richter stellt die Berücksichtigung des Hauses als verwertbares Vermögen keine unzumutbare Härte dar.

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 24.11.2018.

Was lernen wir daraus? Die eigene Immobilie, eventuell als Altersvorsorge gedacht, wird einem dann wieder genommen, sobald die Kosten für die Pflege aus eigener Kraft nicht bestritten werden können.

Wohnfläche

Balkone, Terrassen und Wintergärten gehen nur zu einem Viertel in die Wohnfläche ein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit der Praxis einen Riegel vorgeschoben, diese Flächen zur Hälfte anzusetzen. Viele Privatvermieter wendeten die entsprechende Verordnung falsch an, befanden die Richter (Az.: 18 S 308/13). Geklagt hatte ein Mieter, der eine Mieterhöhung für seine 94,5 qm erhielt. Tatsächlich wohnt er jedoch nur auf 84 qm Wohnfläche (Artikel aus Berliner Morgenpost vom 17.03.2018).

Wertverlust

Ein Nießbrauchrecht mindert den Wert einer Immobilie mit Folgen für Erbfälle, urteilte das Landgericht Kiel (Az.: 12 O 82/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Vei der Berechnung des für den Pflichtteil maßgeblichen Nachlasswerts ist das Nießbrauchrecht wertmindernd zu berücksichtigen. Das gilt auch, wenn die Beklagte als Alleinerbin Nießbrauchberechtigte ist. Vererbt wurde ein mit Nießbrauchrecht belastetes Grundstück.

Bodenrichtwerte Berlin 2018

Auf der homepage des Gutachterausschuss Berlin sind die neuen Bodenrichtwerte zum 01.01.2018 abrufbar. Wiederum ist eine deutliche Steigerung der Bodenrichtwerte vom 01.01.2017 bis 01.01.2018 festzustellen.