Ihr Partner für Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg

Willkommen,

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, Erben auszahlen oder den Zugewinn bei Scheidung ermitteln?

Sie benötigen noch kurzfristig einen Energieausweis, weil Sie neu vermieten oder verkaufen?

Als Berufsbetreuer*in brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, weil das Haus oder die Wohnung Ihrer zu betreuenden Person verkauft werden muss?

Profitieren Sie von langjähriger Berufserfahrung als Architekt mit den Zusatzqualifikationen DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser), Schäden an Gebäuden und Energieberatung. Meine Leistungen kann ich Ihnen zu fairen Konditionen anbieten.

Sie werden von mir persönlich betreut. Ein Gutachten kann in der Regel sehr zeitnah (ca. 8 Tage) erstellt werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Mein hauptsächlicher Wirkungskreis im Rahmen sachverständiger Bewertung von Immobilien ist die Region Berlin / Brandenburg.

Rufen Sie doch einfach an und schildern Sie, worum es geht. Oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.

Unverbindlich anfragen

Baupreise in Brandenburg schnellen in die Höhe

In Brandenburg wird das Bauen immer teurer. Die Preise für den Neubau von Häusern und Wohnungen sind innerhalb eines Jahres um etwa 15 Prozent gestiegen, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gestern mitteilte. Das ist die höchste Baupreisanstieg seit Beginn der Erhebung. In Berlin ist die Preissteigerung mit insgesamt 12,3 Prozent etwas geringer ausgefallen als in Brandenburg.

Die größten Anstiege bei den Preisen in Brandenburg gab s im August im Vergleich zum Vorjahresmonat bei Zimmer- und Holzbauarbeiten. Wer Firmen in Brandenburg beauftragt hat, muss für diese Leistungen fast zwei Drittel mehr zahlen (63,1 Prozent) als noch vor einem Jahr. In Berlin liegt der Preisanstieg bei gut 50 Prozent.

Hauptursachen sind die massiven Steigerungen der Rohstoff- und Energiepreise. Diese wiederum sind auch auf die große Nachfrage nach Baustoffen wie Holz, Stahl und Dämmstoffe zurückzuführen. Darüber hinaus wirkte sich aus, dass die Mehrwertsteuer vor einem Jahr vorübergehend niedriger war als heute.

Das Klettern der Baupreise in die Höhe hat Folgen. Für junge Familien könnte wegen der hohen Bau- und Rohstoffpreise der Traum vom Eigenheim in weite Ferne rücken. Überdies sind die Grundstückspreise zuletzt massiv gestiegen. Das kann dazu führen, dass sich junge Familien das Bauen nicht mehr leisten können oder aufgrund der instabilen Entwicklung verunsichert sind und ihre Grundstücke wieder zurückgeben.

Unter Druck geraten auch die kleinen und mittleren Betriebe in Brandenburg, die unter den steigenden Baustoffpreisen und verbreiteten Lieferschwierigkeiten bei Materialien leiden. „Sie werden die Kosten auf an die Auftraggeber weiterreichen müssen, da sie die Preisentwicklung nicht beeinflussen können“, so sagte der Präsident der Handwerkskammer Potsdam der MAZ. Die steigenden Preise bei Baumaterialien gefährdeten auch das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Und auch den in den nächsten Jahren bevorstehenden klimagerechten Umbau im Bestand wird es nicht zum Nulltarif geben können“.

In Brandenburg stiegen laut Statistikamt die Preise für Rohbauarbeiten um 17,1 Prozent. Für Ausbauarbeiten erhöhten sich binnen Jahresfrist um 13,2 Prozent.

Ein saftiges Preisplus um knapp 23 Prozent gibt es für den Einbau von Lüfter- und Klimaanlagen. Um ein Fünftel teurer wurden innerhalb eines Jahres Abdichtungs-, Estrich- und Trockenbauarbeiten sowie Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen. Mauer- und Betonarbeiten verteuerten sich in Brandenburg um 11 Prozent beziehungsweise 17 Prozent.

Auch die Preise für Nichtwohngebäude, die Instandhaltung und den Straßenbau stiegen in Brandenburg laut Am für Statistik um bis zu 16 Prozent zu August 2020 an.

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg forderte die beiden Landesregierungen auf, komplizierte und langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren für Investitionen abzuschaffen. Diese seien zusätzliche Kostentreiber. Angesichts des akuten Wohnraummangels in der Region müssten trotz der gestiegenen Preise öffentliche Investitionen in den Wohnungsneubau, die Gebäudesanierung und die Infrastruktur sichergestellt werden.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung vom 05.10.2021, von Igor Göldner

Besichtigungen

Interessenten fragen häufig, ob während der "Corona Pandemie" denn überhaupt Besichtigungen möglich sind, weil sie von anderen Gutachtern und Maklern schon gehört hätten, das dies nicht möglich sei.

Unter Einhaltung von üblichen Mindestabständen sehe ich hier kein Problem. Sofern von den Beteiligten gewünscht, kann auch ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

So soll der Mietendeckel in Berlin laut Beschluss des Senats aussehen

Berlin betritt rechtliches Neuland und führt Anfang 2020 einen Mietendeckel ein, der rückwirkend ab 18. Juni 2019 für Wohnungen gelten soll, die vor 2014 gebaut wurden.

Auf folgende sieben Punkte hat sich der Berliner Senat am vergangenen Dienstag geeinigt:

1. Die Mieten für etwa 1,5 Millionen Wohnungen werden für fünf Jahre eingefroren.

2. Es werden Mietobergrenzen eingeführt, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten und am Mietspiegel 2013 orientieren. Diese dürfen bei Neuvermietungen nicht überschritten werden. In der Tabelle des Senats liegen die Höchstmieten zwischen 3,92 Euro kalt je Quadratmeter für eine vor 1918 gebaute Wohnung ohne Sammelheizung und ohne Bad sowie 9,80 Euro für Wohnungen, die von 2002 bis 2013 gebaut wurden.

3. Bei Modernisierungen für Klimaschutz oder Barrierefreiheit sollen Vermieter maximal 1 Euro je Quadratmeter auf die Höchstmiete aufschlagen können. Ein Euro mehr ist auch bei besonders hochwertiger Ausstattung der Wohnung drin. Diese liegt vor, wenn der Wohnraum mindestens drei der folgenden fünf Merkmale aufweist: schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug, Einbauküche, hochwertige Sanitärausstattung. Hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume und 7oder Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m² a).

4. Liegt der Wohnraum in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, erhöht sich die Mietobergrenze um einen Zuschlag von zehn Prozent.

5. Bestandsmieten dürfen nicht mehr als 20% über den Obergrenzen liegen, andernfalls gelten sie Wuchermieten. Bewohner sollen dann bei der Senatsverwaltung für Wohnen eine Absenkung auf diesen Wert beantragen können. Allerdings sollen Zu- oder Abschläge auf Basis der Lage möglich sein: -0,28 Euro/m² bei einfacher Lage, -0,09 Euro/m² bei mittlerer Lage und +0,74 Euro/m² bei guter Lage. Die gesamte Senkungsregelung soll erst neun Monate nach dem Mietendeckel in Karft treten, also voraussichtlich Ende 2020.

6. Ab 2022 dürfen Vermieter zum Inflationsausgleich die Miete um jährlich 1,3 Prozent erhöhen, wenn die Obergrenzen dadurch nicht überschritten werden.

7. Sehr niedrige Mieten von unter 5,02 Euro/m² sollen bei Wiedervermietung um maximal einen Euro auf maximal 5,02 Euro/m² angehoben werden können. Diese Ausnahme wird vor allem zugunsten der Genossenschaften eingeräumt, die gemeinwohlorientiert wirtschaften.

Quellenangabe: Berliner Morgenpost vom 27.10.2019

Milieuschutz

Zusammenlegung von Wohnungen verboten

Berlin – Aus Gründen des Milieuschutzes kann es zulässig sein, die Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen zu verbieten. So versagte das Bezirksamt einer Eigentümerin, zwei 53 m² bzw. 35 m² große Wohnungen im Bereich Barbarossaplatz/Bayerischer Platz in Berlin-Schöneberg zu vereinen – zu Recht, so das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 19 K125.15). Für das Gebiet besteht eine Erhaltungsverordnung. sta

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019

Studenten

Kündigungsverzicht: Klausel unwirksam

Karlsruhe – Laut Bundesgerichtshof ist ein formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht in einem Vertrag über ein von einem Studenten am Studienort angemietetes Zimmer unwirksam (Az. VIII ZR 307/08). Der Kündigungsausschluss habe ihn unangemessen benachteiligt. Ausbildungsbedingt müssten Studenten flexibel sein, was Unwägbarkeiten und Erfordernisse wie Auslandsaufenthalte betreffe. BM

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 13.04.2019