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Preise für Wohnimmobilien, 2. Quartal 2023 (vorläufig)

Gemäß Pressemitteilung vom 22.09.2023 des Statistischen Bundesamtes (Auszüge) haben sich die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im 2. Quartal 2023 um durchschnittlich 9,9% gegenüber dem 2. Quartal 2022 verringert.

Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind die Wohnimmobilienpreise sowohl in den ländlichen als auch in den städtischen Regionen im Durchschnitt weiter gesunken. Am geringsten waren die Rückgänge in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen. Hier waren Eigentumswohnungen 7,0 % günstiger als im 2. Quartal 2022, Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten 8,1 % weniger. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 fielen die Preise in den dünn besiedelten Kreisen für Eigentumswohnungen um 2,1 %, während die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser leicht um 0,7 % stiegen. 

In den Top-7-Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) gingen die Preise für Eigentumswohnungen gegenüber dem Vorjahresquartal um 9,8 % zurück, für Ein- und Zweifamilienhäuser musste 12,6 % weniger gezahlt werden. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 fielen in den Metropolen die Preise für Eigentumswohnungen um 2,1 % und für Ein- und Zweifamilienhäuser um 2,4 %. 

Preise für Wohnimmobilien im 1. Quartal 2023 um 6,8% gegenüber dem Vorjahr gefallen

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 um durchschnittlich 6,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der stärkste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Im Vergleich zum 4. Quartal 2022 waren Wohnimmobilien im 1. Quartal 2023 durchschnittlich 3,1 % günstiger. Ausschlaggebend für den Rückgang der Kaufpreise dürfte weiterhin eine gesunkene Nachfrage infolge gestiegener Finanzierungskosten und der anhaltend hohen Inflation sein. (Quelle: destatis.de)

Neue Förderung für Neubauten

Ab dem 01.06.2023 sollen Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen bei Neubauvorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Kreditbeträge sind bis maximal 240.000 € pro Familie geplant. Um jeweils 10.000 € erhöht sich die Einkommensschwelle bei jedem weiteren Kind. (Quelle: Rheinische Post 01.06.2023)

Wohnflächenabweichung - die 10-prozentige Toleranzgrenze gilt generell nicht mehr

Für Wohnflächenabweichungen gilt nicht mehr generell eine 10-prozentige Toleranzgrenze. Bei Mietererhöhungen gilt die tatsächliche Wohnfläche, egal, welche Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, und egal, wie hoch die prozentuale Abweichung ist. BGH vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 –

Für eine Überprüfung Ihrer Wohnfläche bzw. Anfertigen einer Wohnflächenberechnung stehe ich gern zur Verfügung.

Kaufpreisvorstellungen müssen nach unten angepasst werden

Wie einem Artikel in der Welt am Sonntag von heute zu entnehmen ist, sei eine komplette Käuferschicht weggebrochen: junge Familien mit wenig Eigenkapital. Seit sich die Bauzinsen fast verdreifacht haben, ist eine Monatrate von 3.000 € statt 1.500 € nicht machbar. Inzwischen brauche man 30 bis 35% Eigenkapital und das hätten nur die wenigsten. Die Prioritäten der Käufer haben sich im Laufe der etwa letzten 3 Jahre deutlich verändert. War vor der Pandemie die Lage des Objekts das wichtigste Kriterium, so spielt seit dem Ukraine-Krieg der Preis die ausschlaggebende Rolle.